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BERUFSKRAFTFAHRER

Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wurden neue Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern festgelegt.  Fahrer/innen mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE dürfen gewerbliche Fahrten nur durchführen, wenn die sogenannte  Grundqualifikation sowie die Weiterbildung in vorgeschriebenem Umfang erfolgt sind.

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